Kosten Psychotherapie
Private Krankenversicherung und Beihilfe (Psychotherapie)
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von privaten Krankenkassen oder der Beihilfe meist problemlos übernommen. Da sich die Versicherer in ihren Angeboten jedoch unterscheiden,
empfehle ich Ihnen, rechtzeitig Informationen zu den übernommenen Leistungen und notwendigen Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.
Gesetzliche Krankenkasse (Psychotherapie)
Als Privatpraxis für Psychotherapie habe ich keinen Abrechnungsvertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse. Da die Zahl der Behandlungsplätze der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreicht, kommt
es oftmals zu sehr langen Wartezeiten.
Sollten Sie als gesetzlich Versicherter innerhalb von 3 Monaten keinen Therapieplatz bekommen, ist ihre Krankenkasse verpflichtet, Ihnen die Psychotherapie bei einer anderen Psychotherapeutin zu
ermöglichen, auch wenn diese keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen hat (SGB 5 § 13; Abs. 3).
Zum genauen Vorgehen in diesem Fall kontaktieren Sie mich. Gern berate und unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.
Eine Abrechnung für Kinder- und Jugendliche ist für mich über die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich.
Selbstzahler Psychotherapie
In manchen Fällen macht es – neben der Unabhängigkeit von der Krankenkasse – durchaus Sinn, eine etwaige Psychotherapie selbst zu zahlen. Denkbar ist das z. B. bei Personen, die eine
Beamtenlaufbahn anstreben.
Grundlage der Abrechnung dieser Leistungen ist i. d. R. die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kosten Beratung
Die Kosten für Einzelberatungen sowie Paar- und Familientherapien werden von den Krankenkassen leider nicht übernommen und müssen selbst getragen werden. Bitte wenden Sie sich wegen des Honorars
an mich.