Kosten Psychotherapie
Private Krankenversicherung und Beihilfe (Psychotherapie)
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von privaten Krankenkassen oder der Beihilfe meist problemlos übernommen. Da sich die Versicherer in ihren Angeboten jedoch unterscheiden,
empfehle ich Ihnen, rechtzeitig Informationen zu den übernommenen Leistungen und notwendigen Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse einzuholen. Die Abrechnung erfolgt nach GOP.
Gesetzliche Krankenkasse (Psychotherapie)
Die Abrechnung erfolgt für alle Kassen. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung werden die Kosten für die erforderlichen probatorischen und therapeutischen Sitzungen in der Regel zu 100 % von
der Krankenkasse übernommen.
Für Kassenpatient*innen ist KEIN Überweisungsschein von der Hausärztin zwingend notwendig. Allerdings muss für jedes Quartal die Versichertenkarte vorliegen.
Selbstzahler Psychotherapie
In manchen Fällen macht es – neben der Unabhängigkeit von der Krankenkasse – durchaus Sinn, eine etwaige Psychotherapie selbst zu zahlen. Denkbar ist das z. B. bei Personen, die eine
Beamtenlaufbahn anstreben.
Grundlage der Abrechnung dieser Leistungen ist i. d. R. die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kosten Beratung
Die Kosten für Einzelberatungen sowie Paar- und Familientherapien werden von den Krankenkassen leider nicht übernommen und müssen selbst getragen werden. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die GOP.